Auszahlung von Zuwendungen für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen beantragen
Wenn Ihnen eine Förderung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse bewilligt wurde, können Sie die Auszahlung beantragen.
Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit der Förderung bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen.
Für Ihre Beratung können Sie eine Zuwendung beantragen. Sobald diese Zuwendung bewilligt wurde, können Sie die Auszahlung der Zuwendung beantragen.
Zuständigkeit
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Ansprechpartner
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Auszahlungsantrag Förderung von Beratungsdienstleistungen 2023 2024 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung)
Verwendungsnachweis Förderung von Beratungsdienstleistungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung)
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Auszahlungsantrag. Nutzen Sie hierfür den Vordruck.
- Von allen Vertragspartnern unterzeichneter Beratungsvertrag
- Rechnung an das landwirtschaftliche Unternehmen/ Erzeugerzusammenschluss (Endbegünstigte), soweit diese schon vorliegt. Darin müssen Sie folgende Angaben machen:
- bewilligte Zuwendung,
- tatsächlich geleistete Beratungsstunden je Beratungsschwerpunkt.
- Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils des landwirtschaftlichen Unternehmens/ Erzeugerzusammenschlusses (Endbegünstigte), soweit der Eigenanteil bereits gezahlt wurde.
- Sie können folgende Belege als Nachweis einreichen:
- Originale,
- mit Prüfvermerk versehene Kopien oder beglaubigte Abschriften der Originale,
- Zahlungsbelege, die ausschließlich in elektronischer Form übersandt wurden (originär digitale Belege).
Bewahren Sie die Originale auf, um diese bei Bedarf vorlegen zu können.
Voraussetzungen
Die Zuwendung zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen kann nur ausgezahlt werden, wenn:
- Sie eine Zuwendung für die Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen beantragt haben,
- Sie den Zuwendungsbescheid vor Beginn der Beratung bekommen haben,
- Der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist (Bestandskraft erlangt der Zuwendungsbescheid grundsätzlich einen Monat nach dessen Bekanntgabe. Durch die Erklärung, auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu verzichten, können Sie diese jedoch auch früher herbeiführen.),
- Sie die betroffenen Beratungsschwerpunkte nicht bereits im Rahmen der begleitenden Betriebsberatung vertraglich vereinbart haben,
- Ihre Beratungsdienstleistung nicht bereits aus anderen öffentlichen Förderprogrammen gefördert wurde.
Rechtsgrundlage(n)
- • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung) inklusive Anlagen
- • Verordnung über die Anerkennung von landwirtschaftlichen Beratungskräften (Berateranerkennungsverordnung - BerAnerkV ST)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der Bewilligungsbehörde, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Verfahrensablauf
Die Zuwendung wird Ihnen nur ausgezahlt, wenn Sie dies schriftlich beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte den vorgesehenen Vordruck („Auszahlungsantrag Beratungsförderung“). Dieser steht Ihnen online im ELAISA Portal zur Verfügung.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Wenn Sie die Beratungsdienstleistungen noch nicht in Rechnung gestellt haben, müssen Sie die Rechnung spätestens mit dem Verwendungsnachweis einreichen. Das gilt auch für den Nachweis über die Zahlung des Eigenanteils. Der Vordruck für den Verwendungsnachweis steht Ihnen ebenfalls im ELAISA Portal zur Verfügung.
- Senden Sie den Auszahlungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens zum 20. November des laufenden Jahres (Antragsjahr) an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
- Im Rahmen der Prüfung des Auszahlungsantrages ermittelt die Bewilligungsbehörde die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Danach veranlasst die Behörde die Auszahlung. Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung oder einen Änderungsbescheid. Darin steht die Höhe der Auszahlung.
- Sie erhalten die Zuwendung frühestens nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides. Die Auszahlung erhalten Sie auf ein Bankkonto, welches Sie im Antrag angegeben haben.
- Die in Papierform eingereichten Originalbelege erhalten Sie zurück.
Fristen
Sie müssen den Auszahlungsantrag bis spätestens 20. November des Antragsjahres bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
Sie müssen die Beratung bis zum 31. Dezember des Antragsjahres abschließen und in Rechnung stellen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 22.02.2024
Stichwörter
Zuschuss, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Beratungsförderung, Beratungsdienstleistungen, Förderung