Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld

    Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.

    Beschreibung

    Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

    Hinweise für Halle (Saale): Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Es können monatlich 15,00 Euro für angeleitete Aktivitäten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben übernommen werden:
    • Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
    • Unterricht in künstlerischen Fächern
    • Teilnahme an Freizeiten, zum Beispiel Jugendweihe, Ferienlager

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Es erfolgt eine jährlich pauschale Zahlung für den persönlichen Schulbedarf. Dafür ist eine Schulbescheinigung im Jahr der Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahres beim Jobcenter vorzulegen.
    • Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Nachhilfeanbieter einzureichen ist. Der Leistungsanbieter rechnet mit dem Jobcenter Halle (Saale) die erbrachten Nachhilfestunden ab.
    • Übernommen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Verantwortung der Kitas, Schulen und Horte. Die Kosten werden in der Regel direkt an die jeweilige Einrichtung überwiesen.
    • Übernommen werden die vollständigen Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Verantwortung der Kitas, der Kindertagespflege und der Schulen. Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Essensanbieter, alternativ in der Kita bzw. Schule einzureichen ist.
    • In der Stadt Halle (Saale) sind die Kriterien zur Übernahme der Schülerbeförderung in einer Satzung geregelt. Die Anspruchsprüfung erfolgt durch den Fachbereich Bildung. Bitte reichen Sie Ihren Antrag beim Fachbereich Bildung ein.

    Zuständigkeit

    lokale Jobcenter oder Kommunalverwaltungen

    Ansprechpartner

    Team Haushalt / Kostenrechnung / Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Südpromenade 30

    06128 Halle (Saale)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 345 2215404

    Telefon Festnetz: +49 345 2215428

    E-Mail: bildung-teilhabe@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Schulausflüge, Antrag auf Leistungen nach §28 Abs.2 Satz 1 SGB II oder §34 Abs.2 Nr.1 SGB XII
    Bildung und Teilhabe - Lernförderung, Bescheinigung der Schule
    Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben - Bestätigung des Leistungsanbieters
    Bildung und Teilhabe - Klassenfahrten, Bestätigung der Schule oder KITA
    Leistungen für Bildung und Teilhabe - Antrag
    Datenschutzhinweise Bildung und Teilhabe
    Antrag auf Zulassung als Leistungsanbieter für Lernförderung (Vereine, Verbände, Gewerbeverbände)
    Antrag auf Zulassung als Leistungsanbieter für Lernförderung (Einzelanbieter)
    Erklärung des Antragsteller auf Zulassung Lernförderung
    Dozentenliste zum Zulassungsantrag Lernförderung
    Datenschutzhinweis zur Zulassung von Lernförderanbietern nach BuT
    Lernförderung - Bestätigung des Anbieters (BuT)
    Lernförderung - Hinweise für die Lehrkraft (BuT)
    Lernförderung - Anwesenheitsnachweis (BuT)
    Übersicht der nach BuT zugelassenen Lernanbieter für die Stadt Halle (Saale)

    Weitere Informationen

    Wickelraum vorhanden

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Behindertenfahrdienst, Fahrdienst

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Halle (Saale): Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Es ist eine formlose Antragstellung möglich.
    Ausnahme: Lernförderung - separate Antragstellung erforderlich!

    Nachweise sind abhängig von der beantragten Leistung:

    • Ausflüge und Fahrten - Bestätigung Schule oder Kita
    • Schulbedarf - Schulbescheinigung in der 1. Klasse und ab Vollendung des 15. Lebensjahres
    • Lernförderung - Antrag und Bestätigung der Schule sowie Bestätigung des Anbieters
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - Bestätigung des Leistungsanbieters

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
        • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
        • Sozialhilfe
        • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
      • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
        • Kinderzuschlag oder
        • Wohngeld
    • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre

    Hinweise für Halle (Saale): Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf Bürgergeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt.

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
      • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Hinweis:

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

    Hinweise für Halle (Saale): Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Mit dem Antrag auf Leistungen für Bürgergeld besteht gleichzeitig die Möglichkeit der Inanspruchnahme für Bildung und Teilhabe. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen im Jobcenter - Team Bildung und Teilhabe - einzureichen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Schulausstattung, Schulbedarf, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Musikschule, Bürgergeld, Hort, Sportverein, Vereinsbeitrag, Wohngeld, Nachhilfe, Hartz 4, Familienkasse, Mittagsverpflegung, Hartz IV, Lernförderung, Mahlzeit, Sozialgeld, Teilhabepaket, Klassenfahrt, Wohngeldempfänger, Schulausflug, Kindergeld, Teilhabe, Mittagessen, Musikunterricht, Schülermonatskarte, hartz 4, Jobcenter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de