Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

    Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

    • im Hygienebereich,
    • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
    • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

    verwendet werden.  

    Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Umweltschutz

    erforderliche Unterlagen

    • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
      • Lehrgangsprogramm
      • Lehrgangsinhalte
      • Referierende und deren Qualifikation
      • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
      • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
      • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
      • Informationen zum Lehrmaterial
      • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
      • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
      • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
      • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
    • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Behördliche Anerkennung, Sachkundelehrgang, Holz- und Bautenschutz, Schulungsanbieter, Biozid, Lehrgang, Befähigungsschein, GefStoffV, Hygienemaßnahmen, Biozidwirkstoffe, Biozid-Produkte, Desinfektion, Befähigungsscheininhaber, Anerkennung Sachkundelehrgang, Gefahrstoffverordnung, Qualifikationsnachweis, Desinfektionsmaßnahmen, Berufsqualifikation, Lehrgangsanbieter, Schädlingsbekämpfung, Begasung, Biozidprodukte, Qualifikation, Anerkennung Qualifikation, Holzschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)