Beschwerde über Werbung einreichen
Beschreibung
Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden – Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Deutschen Werberat.
erforderliche Unterlagen
- kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.
Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kinospots, Verbraucherbeschwerde, Fernseh-Werbung, Jugendgefährdung, TV-Werbung, Fernsehwerbung, Werbewirtschaft, Werbeinhalte