Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern
    • kann im eigenen Haushalt des/der Erziehungsberechtigten bzw.
    • in angemieteten Räumen erfolgen.

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern
    • kann im eigenen Haushalt des/der Erziehungsberechtigten bzw.
    • in angemieteten Räumen erfolgen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Höpfner-Ring 1

    39116 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 540-3162

    Fax: +49 391 540-3132

    E-Mail: Cornelia.Pohle@jga.magdeburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Nachweis über Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule
    • Qualifikationsnachweis
    • Lebenslauf
    • Pädagogische Konzeption (gemäß Bildung elementar)
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
    • Hausärztliches Attest
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
    • Schufa-Auskunft

    Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Nachweis über Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule
    • Qualifikationsnachweis
    • Lebenslauf
    • Pädagogische Konzeption (gemäß Bildung elementar)
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
    • Hausärztliches Attest
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
    • Schufa-Auskunft

    Formulare

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Anträge erhalten Sie immer über den Fachbereich Kindertagespflege bzw. Ihrer zuständigen Fachberaterin.
    Anträge erhalten Sie immer über den Fachbereich Kindertagespflege bzw. Ihrer zuständigen Fachberaterin.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Fristen

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kinderbetreuung, Kinder, Tagesmutter, Kindertagesbetreuung, Tagesvater, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)