Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern
- kann im eigenen Haushalt des/der Erziehungsberechtigten bzw.
- in angemieteten Räumen erfolgen.
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern
- kann im eigenen Haushalt des/der Erziehungsberechtigten bzw.
- in angemieteten Räumen erfolgen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Nachweis über Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule
- Qualifikationsnachweis
- Lebenslauf
- Pädagogische Konzeption (gemäß Bildung elementar)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Hausärztliches Attest
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- Schufa-Auskunft
Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Nachweis über Abschluss einer Allgemeinbildenden Schule
- Qualifikationsnachweis
- Lebenslauf
- Pädagogische Konzeption (gemäß Bildung elementar)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Hausärztliches Attest
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- Schufa-Auskunft
Formulare
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Rechtsgrundlage
- § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 21 KiFög (Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt)
- Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage
- § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 21 KiFög (Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt)
- Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Fristen
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022
Stichwörter
Kindertagespflege, Kinderbetreuung, Kinder, Tagesmutter, Kindertagesbetreuung, Tagesvater, Kind