Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Beschreibung
Zum Amt gehörende Teams/Bereiche
Team Sozialpsychiatrischer Dienst
Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst
Informationen zum Coronavirus
Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
Informationen zum Coronavirus
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken
Risikoampeln für Tierseuchen
Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta
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Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)
Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)
Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)
E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Formulare
- Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall
- Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Kopfläuse - was tun?
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021
Stichwörter
Pedikulose, Kopflaus, Verlausung, Pediculus humanus capitis, Läuse