Packstellen Zulassung

    Zulassung für Eierpackstelle beantragen

    Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Dann müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code beantragen.

    Beschreibung

    Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

    Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

    Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

    Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

    • ab der Produktionsstätte, 
    • an der Haustür oder 
    • auf einem öffentlichen Markt 

    direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

    Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

    • die Eier über einen Handelspartner, also Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk oder andere vermarkten oder 
    • die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder
    • einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben. 

    Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


    Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

    Die Verpackungen müssen

    • sauber,
    • stoßfest,
    • trocken und
    • unbeschädigt sein.

    Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

    Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

    • Zukaufliste: Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb
    • Sortierliste: Anzahl der Eier je Kategorie je Tag
    • Verkaufsliste: Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und -datum

    Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
     

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-0

    Fax: 0345 514-2663

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Eierpackstelle

    Voraussetzungen

    • Ihre Packstelle muss über technische Anlagen verfügen, die für eine ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Diese umfassen gegebenenfalls: 
      • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen
      • Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe
      • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
      • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier, die auf 1 Gramm genau wiegen
      • Gerät zum Kennzeichnen von Eiern
    • Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein.
    • Ausnahme: Packstellen, die ausschließlich für die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie arbeiten, müssen nicht über geeignete technische Einrichtungen für die Sortierung von Eiern nach Gewichtsklassen verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Packstellen, Eiersortieren, Umpacken, Eierpackstellen, abpacken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)