Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung

    Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben

    Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Wer als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ihre bzw. als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, kann die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die/Der Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Kontaktdaten in Sachsen-Anhalt:

    Tel. 0345 514-1194 für die Landeshauptstadt Magdeburg, den Landkreis Börde, den Landkreis Harz, den Landkreis Jerichower Land, den Altmarkkreis Saltzwedel, den Landkreis Stendal und den Salzlandkreis.

    Tel. 0345 514-1309 den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, den Burgenlandkreis, die Stadt Dessau-Roßlau, die Stadt Halle (Saale), den Landkreis Mansfeld-Südharz, den Saalekreis und den Landkreis Wittenberg.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1535

    Fax: 0345 514-1115

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde kann die Aufhebung der Bestellung zur/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf Antrag des Betroffenen vornehmen.

    Sie endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.

    In Sachsen-Anhalt gilt:

    Die Bestellung ist auf Antrag des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers aufzuheben. Bei Erreichen der Altersfrist endet die Bestellung ohne Antrag. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entbindet.
    • Die Aufhebung der Bestellung ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch die zuständige Behörde unverzüglich für die Führung des Schornsteinfegerregisters durch die zuständige Behörde mitzuteilen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenart:

    Bemerkung: Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

    In Sachsen-Anhalt gilt:

    Gem. lfd. Nr. 110.1.4 der AllGO LSA: zwischen 100,00 € und 200,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 16.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Sottje, Rauchfangkehrer, Bezirksschornsteinfeger Bevollmächtigung, Essenkehrer, Schornsteinfeger Aufhebung Bestellung, Bezirksschornsteinfeger Bestellung, Bezirksschornsteinfeger, Kaminfeger, Kaminkehrer, Handwerk, Bezirksschornsteinfeger Bewerbung, Schlotfeger, Schornsteinfeger, Dienstleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)