Temporäre Halteverbotszone beantragen
Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Beschreibung
Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Beschreibung
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!
Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
Besucher bitte dort melden!
Adresse
Hausanschrift
Wendstraße 30
39576 Stendal
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe
Am Stadtsee
Bus: Am Stadtsee
Finanzamt
Bus: Finanzamt
Stadtseebahnhof
Regionalbahn: Stadtseebahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Tauentzienstraße 5
39576 Stendal
Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr
Am Stadtsee
Bus: Am Stadtsee
Finanzamt
Bus: Finanzamt
Stadtseebahnhof
Regionalbahn: Stadtseebahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Fax: 03931 60-7830
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Formlos
- Nachweise
- Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)
Voraussetzungen
Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
- Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
- Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
- Wichtig für die Beantragung sind
- der Ort
- der Zeitraum
- die Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Fristen
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): 14 Tage
Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.
Fristtyp:
Dauer (bei Spanne): befristet
Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.
Kosten
Kostenart:
Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022