Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Halle (Saale): Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Ist das problemlose Abstellen eines Möbelwagens nicht möglich oder soll ein Möbellift bzw. Schrägaufzug aufgestellt werden, muss ein Halteverbotsbereich für einen Umzug eingerichtet werden. Dieser ist genehmigungspflichtig.

    Ist das problemlose Abstellen eines Möbelwagens nicht möglich oder soll ein Möbellift bzw. Schrägaufzug aufgestellt werden, muss ein Halteverbotsbereich für einen Umzug eingerichtet werden. Dieser ist genehmigungspflichtig.

    Ansprechpartner

    Team Sperrungen

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 5

    06122 Halle (Saale)

    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, am Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4


    Parkplatz: tlw. mit Parkscheibe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: nach Vereinbarung Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211255

    Telefon Festnetz: +49 345 2211257

    Telefon Festnetz: +49 345 2211259

    Fax: +49 345 2211242

    Formulare

    Sondernutzung_Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Hinweise für Halle (Saale): Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Benötigt wird ein formgebundener Antrag mit Lage- und Verkehrszeichenplan im Maßstab 1:500.

    Verkehrszeichenpläne werden durch Verkehrssicherungsfirmen erstellt. Einige dieser Firmen übernehmen bei Auftragserteilung die gesamte Beantragung.

    Benötigt wird ein formgebundener Antrag mit Lage- und Verkehrszeichenplan im Maßstab 1:500.

    Verkehrszeichenpläne werden durch Verkehrssicherungsfirmen erstellt. Einige dieser Firmen übernehmen bei Auftragserteilung die gesamte Beantragung.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Hinweise für Halle (Saale): Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Den Antrag können Sie per E-Mail oder persönlich durch Sie oder durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Umzugsunternehmen oder Verkehrssicherungsunternehmen) einreichen. Hierfür wird die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag bzw. eine Vollmacht benötigt.

    Die vollständigen Unterlagen müssen 7 Werktage vor dem Umzug eingereicht werden.
    Achtung: Haltverbote müssen 3 volle Tage vor den Umzug aufgestellt werden, damit sie rechtskräftig sind. Der Aufstelltag zählt nicht mit.

    Den Antrag können Sie per E-Mail oder persönlich durch Sie oder durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Umzugsunternehmen oder Verkehrssicherungsunternehmen) einreichen. Hierfür wird die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag bzw. eine Vollmacht benötigt.

    Die vollständigen Unterlagen müssen 7 Werktage vor dem Umzug eingereicht werden.
    Achtung: Haltverbote müssen 3 volle Tage vor den Umzug aufgestellt werden, damit sie rechtskräftig sind. Der Aufstelltag zählt nicht mit.

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise für Halle (Saale): Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    • Stellen von Haltverbot: 21,00 Euro
    • Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Gehweg: 34,00 Euro
    • Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Fahrbahn: 41,00 Euro
    • Vollsperrung einer Straße (meist in sehr engen Straßen nötig, wenn die Restbreite der Fahrbahn weniger als 3,00m beträgt): 41,00 Euro

    Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten der Verkehrssicherung, z. B. das Aufstellen der Haltverbote. Diese sind bei den Verkehrssicherungsfirmen zu erfragen.

    • Stellen von Haltverbot: 21,00 Euro
    • Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Gehweg: 34,00 Euro
    • Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Fahrbahn: 41,00 Euro
    • Vollsperrung einer Straße (meist in sehr engen Straßen nötig, wenn die Restbreite der Fahrbahn weniger als 3,00m beträgt): 41,00 Euro

    Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten der Verkehrssicherung, z. B. das Aufstellen der Haltverbote. Diese sind bei den Verkehrssicherungsfirmen zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)