Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung

    Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen beantragen

    Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.

    Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.

    Zuständigkeit

    Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

    Formulare

     Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

    Hierzu zählen:

    • Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    • die erforderliche Einrichtung muss vor der Ausübung zur Verfügung stehen.
    • Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
    • Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige oder Sachverständiger ausüben
    • Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt

    Rechtsgrundlage(n)

    Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft

    Fristen

    Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Heimatkammer oder Bestellungskörperschaft unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.09.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Ingenieurkammer, Prüfingenieur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)