Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Johannnistraße hinzter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: "Parken im Park" in der Johannistraße
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Parkplatz: Nähe Marktplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Nienburg (Saale), Bahnhof
Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
Nienburg (Saale), Markt
Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr (mit vorherige Terminvereinbarung) und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034721 309-118
Telefon Festnetz: 034721 309-117
Fax: 034721 309-110
E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016