Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen
Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Beschreibung
Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.
Zuständigkeit
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
- Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
- Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
- Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
- Oder das Mitglied ist verstorben
Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022