Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis

    Prostitutionsstätte anmelden

    Sie wollen eine Prostitutionsstätte betreiben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Betrieb.

    Beschreibung

    Prostitutionsstätten sind Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen. Sie sind Betriebsstätten und werden für sexuelle Dienstleistungen genutzt.

    Wenn Sie eine Protsitutionsstätte betreiben möchten, brauchen Sie vorher eine Erlaubnis.

    An die Prostitutionsstätte sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das sind vor allem bauliche Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.

    Hinweise für Halle (Saale): Erlaubnis Prostitutionsgewerbe

    Wer in der Stadt Halle (Saale) ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, bedarf einer Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe und einer Gewerbeanmeldung. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

    1. eine Prostitutionsstätte betreibt

    2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt

    3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder

    4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt

    Wer in der Stadt Halle (Saale) ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, bedarf einer Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe und einer Gewerbeanmeldung. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

    1. eine Prostitutionsstätte betreibt

    2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt

    3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder

    4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, wo auch die Prostitutionsstätte liegt.

    Ansprechpartner

    Team Gewerbe

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugangsbemerkung

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211405

    Fax: +49 345 2211375

    E-Mail: gewerbe@halle.de

    Formulare

    Hinweise für die Erstellung eines Betriebskonzeptes nach § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Anzeige der Aufstellung eines Prostituiertenfahrzeuges nach § 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Erstellung eines Betriebskonzeptes gemäß § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung nach § 20 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    Anwendungshinweis für Betreibende von Prostitutionsstätten

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • schriftlicher Antrag für eine Erlaubnis
    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Baugenehmigung/Nutzungsgenehmigung
    • Grundrisszeichnung (möglichst im Maßstab 1:100)
    • Mietvertrag/Eigentumsnachweis (Kopie)
    • Nachweis über eine gültige Betriebszulassung  
    • Gewerbezentralregisterauszug für natürliche und juristische Personen (Belegart 9)

    Zudem sind folgende Angaben nachzuweisen

    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Hinweise für Halle (Saale): Erlaubnis Prostitutionsgewerbe

    Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag.

    Jedem Antragsformular ist ein Hinweisblatt beigefügt, in dem die einzureichenden Unterlagen aufgeführt sind.

    Nach Prüfung des Antrages und Abnahme des Betriebes kann die Erlaubnis, gegebenenfalls mit Auflagen und/oder einer Befristung, erteilt werden. Die Zuverlässigkeit des Betreibers einer Prostitutionsstätte sowie die der zur Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen werden spätestens nach drei Jahren erneut überprüft.

    Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag.

    Jedem Antragsformular ist ein Hinweisblatt beigefügt, in dem die einzureichenden Unterlagen aufgeführt sind.

    Nach Prüfung des Antrages und Abnahme des Betriebes kann die Erlaubnis, gegebenenfalls mit Auflagen und/oder einer Befristung, erteilt werden. Die Zuverlässigkeit des Betreibers einer Prostitutionsstätte sowie die der zur Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen werden spätestens nach drei Jahren erneut überprüft.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. 

    Voraussetzungen

    Für die Betriebserlaubnis einer Prostitutionsstätte muss diese:

    • über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen verfügen;
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume aufweisen;
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände besitzen.

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte:

    • müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen;
    • müssen Türen besitzen, die jederzeit von innen geöffnet werden können;
    • dürfen von außen nicht einsehbar sein;
    • dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.

    Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.

    Fristen

    Sie dürfen die Prostitutionsstätte erst betreiben, wenn Sie die Erlaubnis haben.

    Kosten

    Für die Erlaubnis einer Prostitutionsstätte fallen Kosten zwischen 500,00 und 3.000,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie Sie die Erlaubnis für Ihr Prostitutionsgewerbe erhalten, erfahren Sie unter dem Stichwort „Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe beantragen“.

    Hinweise für Halle (Saale): Erlaubnis Prostitutionsgewerbe

    Bei Antragseinreichung wird ein Kostenvorschuss in Höhe von  500,00 € erhoben. Dies entspricht der Mindestgebühr nach Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Erst nach dessen Begleichung wird mit der Antragsbearbeitung begonnen. Die Restgebühr wird mit der Erlaubniserteilung erhoben.

    Die Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.

    Die Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind.

    Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, besteht eine Anmeldepflicht sowie eine Pflicht zur gesundheitlichen Beratung.

    Bei Antragseinreichung wird ein Kostenvorschuss in Höhe von  500,00 € erhoben. Dies entspricht der Mindestgebühr nach Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Erst nach dessen Begleichung wird mit der Antragsbearbeitung begonnen. Die Restgebühr wird mit der Erlaubniserteilung erhoben.

    Die Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.

    Die Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind.

    Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, besteht eine Anmeldepflicht sowie eine Pflicht zur gesundheitlichen Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 29.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.03.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Prostitution, Freudenhaus, Prostituiertenschutzgesetz, auf den Strich gehen, Puff, Gewerbe, Prostituierte, Erotik, anschaffen, Prostitutionsgesetz, Prostitutionsgewerbe, Swinger-Club, Escort, Bordell, Gangbang-Party

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)