Abholung von Restabfällen anmelden
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Team Abfallentsorgung
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltmanagement und Service im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214655
Telefon Festnetz: +49 345 2214685
Telefon Festnetz: +49 345 2214695
Fax: +49 345 2214667
Formulare
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
Mitteilung Eigentümerwechsel bzw. Kündigung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohn- und Gewerbegrundstücken
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wohngrundstück
Erklärung zur Eigenkompostierung
Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren
Abfuhr von Sperrmüll über das Pressfahrzeug ohne Nutzung der Sperrmüllabrufkarte
SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
Antrag auf Freistellung von der Personengebühr
Sperrmüllabrufkarte 2025
Vollmacht für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung
Sperrmüllabrufkarte 2024
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohngrundstücken
Antrag auf 4-wöchentliche Restmüllentsorgung Wohngrundstücke
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Gewerbegrundstück
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
ausgefülltes Formular oder formloser Antrag
ausgefülltes Formular oder formloser Antrag
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
Bearbeitungsdauer
individuell
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
siehe Fristen
siehe Fristen
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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kostenlos
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020