Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer beantragen

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

    Hausnummern (und Straßennamen) dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

    •  das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
    • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Halle (Saale): Hausnummernvergabe

    Eine amtliche Hausnummer wird durch einen Bescheid von der Abteilung Stadtvermessung des Fachbereiches Städtebau und Bauordnung vergeben.

    Eine amtliche Hausnummer wird durch einen Bescheid von der Abteilung Stadtvermessung des Fachbereiches Städtebau und Bauordnung vergeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung als allgemeine Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Team Geodaten/Bodenordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214156

    Fax: +49 345 2214172

    E-Mail: stadtvermessung@halle.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Hausnummer

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: Petzold, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Hausnummernvergabe

    • ausgefüllter Antrag (siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen)
    • beigefügter Lageplan ( z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist)
    • ausgefüllter Antrag (siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen)
    • beigefügter Lageplan ( z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Hausnummernvergabe

    Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig.

    Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig.

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Hausnummernvergabe

    25 Euro je Hausnummer gemäß Punkt 24 Verwaltungskostensatzung

    25 Euro je Hausnummer gemäß Punkt 24 Verwaltungskostensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Hausnummernvergabe

    • Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    • Für die Erteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
    • Die Hausnummer ist grundsätzlich bei einer Neubebauung zu beantragen.
    • Beteiligung anderer Behörden: Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    • Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    • Für die Erteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
    • Die Hausnummer ist grundsätzlich bei einer Neubebauung zu beantragen.
    • Beteiligung anderer Behörden: Fachbereich Städtebau und Bauordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2011 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Hausnummernvergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)