Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Änderungsmitteilung Onlineformular
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Digitaler Briefkasten zur Nachreichung von Wohnungsgeberbestätigungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Empfangsvollmacht für kommunale Abgaben
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Stundung der Zweitwohnungssteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
Fax: +49 391 5406299
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
Fax: +49 391 5404960
E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
Fax: +49 391 5404359
E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
Fax: +49 391 540-3365
E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden