Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
- Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
- ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Planung/Steuerung/Tageseinrichtungen für Kinder
Adresse
Hausanschrift
Köthen, Bahnhof
Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
Köthen, Landkreisverwaltung
Bus: Köthen, Landkreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 60-1660
erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kita, Kindergarten