Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Team Hundesteuer
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214422
Telefon Festnetz: +49 345 2214431
Fax: +49 345 2214437
E-Mail: hundesteuer@halle.de
Formulare
Anmeldung eines Hundes
Hundesteuer, Datenschutzhinweis
Abmeldung eines Hundes
Stichwörter
Hundeangelegenheiten, Hundesteuer
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Abs. 4 Satz 2 Hundegesetz (HundeG LSA)
- Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Hinweise für Halle (Saale): Hundehaltung Abmeldung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Hinweise für Halle (Saale): Hundehaltung Abmeldung
Für die steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes bei der Abteilung Steuern der Stadt Halle (Saale) fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt