Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen

    Wenn Sie als Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt durchführen möchten, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Festsetzung der Veranstaltung beantragen.

    Beschreibung

    Als Veranstaltung werden insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte gesehen.

    Ein Wochenmarkt ist eine Veranstaltung, die 

    • regelmäßig wiederkehrt,
    • zeitlich begrenzt ist,
    • auf der eine Vielzahl von Anbietern zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbieten.

    Ein Spezialmarkt ist

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt
    • eine Veranstaltung, bei der bestimmte Waren angeboten werden.

    Jahrmärkte sind

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt,
    • Veranstaltungen, bei denen Waren aller Art angeboten werden.

    Wenn Sie als Veranstalter oder Veranstalterin einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, können Sie, eine Festsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Festsetzung bewirkt, dass Sie als Veranstalter oder Veranstalterin von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstalter sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalter, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet Ihr Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Festsetzung von Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt des Veranstaltungsortes.

    Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    38828 Wegeleben

    Bürgerbüro Wegeleben

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 16

    39397 Schwanebeck

    Bürgerbüro Schwanebeck

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Quedlinburger Straße 10

    06458 Wedderstedt

    Bürgerbüro Wedderstedt

    Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)

    Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)

    Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)

    Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)

    Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)

    Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)

    E-Mail: info@vorharz.net

    Weitere Informationen

    Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Wagner, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis

    Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:

    • Veranstaltungstermin
    • Ort
    • Öffnungszeiten, z.B. Samstag und Sonntag von 9:00 – 18:00 Uhr
    • Veranstaltungsname, z.B. Frühlingsmarkt
    • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
    • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmer
    • Blankovertrag der zwischen Veranstalter und Händlern geschlossen wird

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen 
    • Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden 
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Festsetzung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag und alle Nachweise rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Frühlingsmarkt, Wochenmarkt, Marktgenehmigung, Wochenmarktveröffentlichung, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt, Herbstmarkt, Ausstellung, Messe, Wochenmarktgenehmigung, Spezialmarkt, Großmarkt, Spezialmärkte, Antikmarkt, Wintermarkt, Jahrmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)