Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Ansprechpartner
SG Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Grabenstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
Busbahnhof
Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
Busbahnhof
Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
Busbahnhof
Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
Busbahnhof
Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
Schönebeck - Hauptbahnhof
Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03928 710-302(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03928 710-306(Hundehaltung)
Fax: 03928 710-399
E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de
Formulare
Formloser Antrag
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
- Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
- bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Schaustellung von Personen