Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen
Beschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stichwörter
MWU
erforderliche Unterlagen
Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.
Formulare
Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).
Kosten
Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung. : Gebühr ab 250.0 EUR bis 2500.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft am 01.02.2016
Stichwörter
§ 4 EnWG - Energiewirtschaftsgesetz, § 4 EnWG, § 4 Genehmigung des Netzbetriebes