Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Eisleben
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
- Haltestelle: Klosterplatz
Linie:- Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Eisleben
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
- Haltestelle: Klosterplatz
Linie:- Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3475 2029920
E-Mail: vetamt@lkmsh.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Voraussetzungen
gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsbehelf
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
- die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
- die Voraussetzungen geprüft wurden.
Fristen
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Kosten
Verfahrenskosten
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.12.2020
Stichwörter
gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Töten von Tieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Sachkundenachweis