Eintragung in die Architektenliste beantragen
Beschreibung
Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.
Voraussetzung
- Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz.
Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. betreffend den Ausbildungsabschluss). Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Architektenkammer.
Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Architektenkammer des Landes, in dem Sie
- Ihren Wohnsitz haben
- Ihre berufliche Niederlassung haben oder
- überwiegend beschäftigt sind.
Ansprechpartner
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 53611-0
E-Mail: info@ak-lsa.de
Formulare
Antrag auf Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister-Personen
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister-Gesellschaften
erforderliche Unterlagen
Der Antrag natürlicher Personen auf Eintragung in die Architektenliste muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- akademische Grade
- Anschrift der Hauptwohnung und einer etwaigen Niederlassung oder des Orts der überwiegenden Beschäftigung
- Nachweis der erforderliche Vorbildung:
- abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder einer gleichrangigen Bildungseinrichtung und mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung oder
- mindestens achtjährige praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung und Ablegen einer Prüfung auf Hochschulniveau vor dem Eintragungsausschuss
- Fachrichtung, in der die Eintragung erfolgen soll (Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner)
- Beschäftigungsart (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich)
Formulare
Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.
Fristen
In der Regel wird die Entscheidung der Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags und der vollständigen Unterlagen getroffen.
Kosten
Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt