Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
Beschreibung
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige Behörde.
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.
Unterlagen gemäß der “Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort und Ausbildung in Erster Hilfe."
Formulare
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Zu empfehlen ist vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Vorort-Überprüfung erfolgt bei Bedarf.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune