Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben

    Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben


    Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenallee 56

    06295 Eisleben

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben

    Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben


    Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lkmsh.de

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3401

    Fax: +49 3464 535-3490

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Mansfeld-Südharz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)