Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben
Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben
Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben
Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben
Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten