Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
    Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
     

    Ansprechpartner

    Sicherheits-und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 9

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Grabenstraße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-390

    Fax: 03928 710-399

    E-Mail: ordnung@schoenebeck-elbe.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Zander, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    SG Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 9

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Grabenstraße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-302(Sachgebietsleitung)

    Telefon Festnetz: 03928 710-306(Hundehaltung)

    Fax: 03928 710-399

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Glücksspielhalle, Glücksspielautomat, Spielhölle, Spielautomaten, Spielcasino, Spielhallenerlaubnis, Spielothek, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, Spielautomat, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Casino, Spielhalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)