Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagesbetreuung anmelden

    Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

    Beschreibung

    Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

    Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

    • Alter 

    • Entwicklungsstand 

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

    • Lebenssituation 

    • Interessen und Bedürfnisse 

    • ethnische Herkunft. 

    Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

    Online-Dienste

    Kindertagesbetreung anmelden

    ID: L100008_413924802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2025

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Kita-Platz online beantragen

    ID: L100008_413193354

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2024

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

    Ansprechpartner

    Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 14/15

    39576 Stendal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Markt 14/15

    39576 Stendal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 101144

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651616

    E-Mail: buergeramt@stendal.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Landkreis Stendal - Jugendamt - Kindertagesbetreuung / Jugendarbeit / Jugendschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postfachadresse

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Zustimmung zur Betreuung eines Kindes außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthaltes
    Antrag auf Zustimmung zur Betreuung eines Kindes außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthaltes gem. § 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)*1 i. V. m. § 3b KiFöG LSA. Mit Merkblatt zur auswärtigen Betreuung.

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2012

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Voraussetzungen

    • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

    • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

    • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

    • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

    Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

    Kosten

    Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

    • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

    • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

    • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

    Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

    Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kindergarten, Krippe, Kiga, Kitaplatz, KITA, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020