Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagesbetreuung anmelden

    Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

    Beschreibung

    Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

    Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

    • Alter 

    • Entwicklungsstand 

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

    • Lebenssituation 

    • Interessen und Bedürfnisse 

    • ethnische Herkunft. 

    Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

    Ansprechpartner

    Waldorfkindergarten "Hollerbusch" i.G. Wernigerode

    Aktuelles

    14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einem anderen Kindergarten des Trägervereins möglich) Aufnahmekapazität: 10 Kinder 2 Jahre 30 Kinder 3 - 6 Jahre Aufnahmealter: ab vollendetem 2. Lebensjahr Träger: Waldorfkindergarten und -hort Harzvorland e. V. Geschäftsführerin: Alexandra Wirth Steinbachstraße 6 06502 Thale Tel. 03947-778887 Fax 03947-778885

    Adresse

    Hausanschrift

    Gießerweg 11

    38855 Wernigerode

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 7:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: waldorf-kindertagesstaette@gmx.de

    Telefon Festnetz: 03943 6259025

    Weitere Informationen

    Profil/Konzept der Einrichtung:
    Wir arbeiten nach den Grundsätzen der Waldorfpädagogik: Unser Kindergarten möchte den Kindern einen Ort der Geborgenheit bieten, an dem sie sich in ihrer Geschwindigkeit nach ihren individuellen Anlagen gut entwickeln können. Durch Rhythmus und Wiederholung im Tages-, Wochen- und Jahresablauf und harmonisch gestaltete Räumlichkeiten findet das Kind Sicherheit und Geborgenheit.

    Gebühren:
    Die Gebühren entsprechen denen der städtischen Einrichtungen.

    Weiteres:
    - individuelle Eingewöhnung
    - Krabbelgruppe: jeden Mittwoch ab 9:00 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserem Kindergarten in Wernigerode.

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2010

    Technisch geändert am 07.06.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Sachbearbeitung Betreuungsverträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlachthofstraße 6

    38855 Wernigerode

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3943 654516

    Fax: +49 3943 6547516

    E-Mail: kitaverwaltung@wernigerode.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2022

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Voraussetzungen

    • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

    • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

    • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

    • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

    Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

    Kosten

    Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

    • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

    • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

    • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

    Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

    Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kindergarten, Krippe, Kiga, Kitaplatz, KITA, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020