Grundstücksvermessung durchführen
Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.
Diese sind:
- Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
- Flurstück Bildung durch Teilung
- Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
- Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
- Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen
Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.
Online-Dienst
Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr Di: 08:00 - 13:00 Uhr Mi: 08:00 - 13:00 Uhr Do: 08:00 - 13:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr zusätzlich für Antragsannahme und Information Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7864
Fax: +49 391 567-7821
Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 420390
E-Mail: info@vermessung-brinkmann.de
E-Mail: oebverming.brinkmann@arcor.de
erforderliche Unterlagen
Keine.
Formulare
Sie können die Grenzfeststellung online beantragen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.
Verfahrensablauf
Sie können die Bildung von Flurstücken teilweise online beantragen.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des Geodatenportals.
Fristen
Keine.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 20.03.2024