Baulast Auskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise jede Grundstückseigentümerin und jede öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder jeder öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur kann Informationen über das Baulastenverzeichnis erhalten. Zusätzlich können auch andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Auskünfte bekommen.
Eine Baulastauskunft können Sie formlos entweder per E-Mail unter der Mailadresse baulastauskunft@heiligenhaus.de oder postalisch bei der Stadt Heiligenhaus anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
II.2 Baulastauskunft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-333
E-Mail: baulastauskunft@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Ihre Anschrift zur Versendung der Baulastauskunft sowie des zugehörigen Gebührenbescheides
- Nachweis des berechtigten Interesses (Grundbuchauszug, ggf. Vollmacht des Eigentümers, falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind)
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer/-n sowie Straße und Hausnummer des angefragten Grundstücks
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heiligenhaus
Ausgestellt wird auf Antrag entweder eine Bescheinigung, dass auf dem angefragten Grundstück keine Baulast eingetragen ist (negative Auskunft) oder dass Belastungen eingetragen sind (positive Auskunft). Im Fall einer positiven Auskunft werden entsprechende Dokumente wie der Eintrag in das Baulastenverzeichnis und der Lageplan mit Kennzeichnung der belasteten Fläche/n beigefügt.
Bei der Baulastauskunft werden nur belastende Baulasten, sofern nicht anders beantragt, mitgeteilt.
Die Baulastauskunft und der Gebührenbescheid werden Ihnen postalisch zugesandt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023