Vorname ändern
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihres Vornamens/Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.
Am 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in
- männlich
- weiblich
- divers
- ohne Geschlechtsangabe.
Zunächst ist eine Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen erforderlich. Dies kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Frühestens drei bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung der Erklärung, kann die entsprechende Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen abgegeben werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Erklärung bei dem Standesamt erfolgen muss, bei welchem bereits die Anmeldung erklärt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
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Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
- eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
-
Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
-
amtliche Ausweisdokumente der Eltern
Zusätzlich bei Verheirateten:
-
die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Formulare
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
etwa 6 Monate
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
- Anmeldung: 15 Euro
- Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist): 21 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich