Straßen anders nutzen
Beschreibung
Hinweise für Olfen
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - (z.B. für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes usw.) bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie ggf. einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld.
Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Olfen zu stellen.
Die Verkehrssicherungspflicht geht immer auf den Antragsteller über.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (STrWG NRW)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Weitere Informationen zur Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
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Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-9301
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02595 389-131
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olfen
- Antrag auf Sondernutzung
- Der Antrag ist durch Zeichnungen, Lageskizzen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise zu erläutern.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Olfen