Sondernutzung von Straßen

    Straßen anders nutzen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Olfen

    Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - (z.B. für eine Materiallagerung, zur Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes usw.) bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie ggf. einer straßenverkehrlichen Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld.

    Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Olfen zu stellen.

    Die Verkehrssicherungspflicht geht immer auf den Antragsteller über.

    Rechtsgrundlagen 


    Weitere Informationen zur Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d83b4b5e3a137ad962c2a6bab748dc59

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-9301

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02595 389-131

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen

    • Antrag auf Sondernutzung
    • Der Antrag ist durch Zeichnungen, Lageskizzen, textliche Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise zu erläutern.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Olfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de