Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Den Antrag für einen Führerschein bekommen Sie hier bei uns im Bürgerbüro, bei Ihrer Fahrschule und bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises (Hattinger Straße 2 A, 58332 Schwelm, Tel.: 02336/4441-0).Bedenken Sie bitte, dass wir im Bürgerbüro die Annahme von Führerscheinanträgen als besonderen Service für Sie und die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises anbieten. Die MitarbeiterInnen des Bürgenbüros verfügen u. a. aufgrund der Vielzahl an Führerscheinanträgen nicht über das entsprechende Detailwissen, wie die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle.Inhaltliche sowie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie daher ausschließlich von den MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Einzelheiten zur Beantragung informieren.Nähere Infos sowie die entsprechenden Anträge als Download erhalten Sie auch auf der Homepage der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de !

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    214 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/801-255

    Fax: 02336/801-77255

    E-Mail: buergerbuero@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    ein aktuelles, den Qualitätsanforderungen entsprechendes LichtbildPersonalausweis oder Reisepassggf. den nationalen Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Schwelm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwelm

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm

    Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwelm

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Schwelm

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwelm

    Kosten

    Hinweise für Schwelm

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem zu beantragenden Führerschein und liegt zwischen 20 € und 160 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de