Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Eine befristete Aufenthaltserlaubnis und auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erlöschen unabhängig vom auf dem Aufenthaltstitel genannten Ablaufdatum per Gesetz, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer

    • aus einem nicht nur vorübergehenden Grund (z.B. Arbeitsaufnahme außerhalb Deutschlands) ausreist oder
    • ausgereist ist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreist

     

    Unter bestimmten Voraussetzungen erlischt der Aufenthaltstitel jedoch nicht und das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland bleibt bestehen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis,
    • Sie halten sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet auf (Ausnahmen gibt es für Ehepartnerinnen und Ehepartner),
    • Der Lebensunterhalt ist gesichert (nicht erforderlich, wenn eheliche Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft mit Deutschem besteht),
    • ein Ausweisungsgrund liegt nicht vor

     

    Sonderregelungen

    Ein Aufenthaltstitel erlischt auch nicht, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und die Wiedereinreise innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst erfolgt.

    Falls die zuvor aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann im Einzelfall ggf. dennoch auf Antrag bescheinigt werden, dass ein Aufenthaltstitel nicht erlischt. Hierzu müssen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag an Ihre Ausländerbehörde richten. Geben Sie möglichst ausführlich an, weshalb Sie längerfristig im Ausland bleiben müssen oder möchten.

    Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    6.1.2: Aufenthalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2237

    Fax: 05241 85-2230

    E-Mail: abh@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Nachweise - sofern als Voraussetzung gefordert - über

    1. gesicherten Lebensunterhalt:
      aktuelle Belege zu allen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, zum Beispiel Einkommens- oder Rentenbescheid, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge
    2. ausreichenden Krankenversicherungsschutz
    3. abgeleisteten Wehrdienst

    Nach Vorlage der Unterlagen stellt Ihnen zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis die Ausländerbehörde, auf Antrag, am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts die Bescheinigung aus.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de