Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sprechzeiten zur Terminvergabe:

    Montag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr  Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr  Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:

    • Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
    • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

    Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

    • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens,
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).

    Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

     

    Wohngeldreform zum 01.01.2023

    Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.  

    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de