Elternbeitrag
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Für die Inanspruchnahme von Leistungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu leisten.
Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsgrundschule erfolgt durch den Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und der Stadt Jüchen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages entsteht mit der freiwilligen Anmeldung des Kindes zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule. Die Elternbeiträge orientieren sich an den Einkommensverhältnissen der Eltern.
Mit diesen Beiträgen werden anteilige Kosten für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder abgegolten. Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und sind weiterhin gesondert zu zahlen. Einzelheiten zur Verpflegung regelt der Träger mit Ihnen in einem separaten Vertrag. Für besondere Maßnahmen in den Ferien, wie Fahrten und Exkursionen oder umfangreiche Mal- und Bastelarbeiten, können Sonderbeiträge durch den Träger erhoben werden.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Eltern einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.
Das Verfahren zur Erhebung der Elternbeiträge ist umfassend in den entsprechenden Satzungen der Stadt Jüchen geregelt.
Bitte kontaktieren Sie die zuständigen Sachbearbeitenden für weitere Informationen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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