Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch auf das Gebäudeinnere. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet und verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.
Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen oder Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.
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Ansprechpartner
Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
- Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Voraussetzungen
- schriftlicher Antrag sowie
- ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
- Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 9 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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