Elterngeld
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Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
Oberbergischer Kreis - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261/88- 1198
E-Mail: elterngeld@obk.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- Elterngeldantrag (von beiden Elternteilen zu unterschreiben)
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Nachweis der Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes
- Nachweis des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss (Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung)
- bei Beamtinnen die Bestätigung des Dienstherrn über die Mutterschutzfrist und ein Gehaltsnachweis aus dem Zeitraum der Schutzfrist
- Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Zugehörigkeit zu EU-/EWR-Staat/Schweiz besteht
- Einkommensnachweise
-
- bei nichtselbstständiger Tätigkeit
Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Schutzfrist
- bei selbstständiger Tätigkeit
- Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt. Sofern dieser noch nicht vorliegt eine Einnahmen-Überschussrechnung für diesen Zeitraum
- bei nichtselbstständiger Tätigkeit
-
- bei nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
- Steuerbescheid / Einnahmen-Überschussrechnung für das Jahr vor der Geburt
- Gehaltsabrechnungen des Jahres vor der Geburt
- bei nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
-
- bei nichtselbstständiger und geringfügig selbstständiger Tätigkeit
Eltern mit geringen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (
- bei nichtselbstständiger und geringfügig selbstständiger Tätigkeit
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- Steuerbescheid / Einnahmen-Überschussrechnung für das Kalenderjahr vor der Geburt
- Einnahmen-Überschussrechnung für das Geburtsjahr des Kindes bis einschließlich dem Monat vor der Geburt
- Gehaltsabrechnungen der 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Schutzfrist.
-
Rechtsgrundlage(n)
Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022