Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Jede festgesetzte Forderung enthällt ein zeitliches Zahlungsziel (Fälligkeit). Sollte die Forderung bis zu diesem Termin nicht gezahlt worden sein, ist der Zahlungspflichtige gemäß § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zu mahnen.
Im Rahmen dieser Mahnung werden gemäß § 9 der Verordnung zu Ausführung des Vollstreckungsgesetzes Mahngebühren und für Steuerforderungen Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung erhoben. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor es zu einer Mahnung oder gar einer Vollstreckungsankündigung kommt. Wir sind bemüht, Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung einvernehmlich zu lösen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Formulare
Hinweise für Detmold
Voraussetzungen
Hinweise für Detmold
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Verfahrensablauf
Hinweise für Detmold
Fristen
Hinweise für Detmold
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
Kosten
Hinweise für Detmold
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Detmold
Weitere Informationen
Hinweise für Detmold
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Detmold