eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums

    eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beantragen

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen.

    Die Karte dient den Inhaberinnen und Inhabern als elektronischer Identitätsnachweis ähnlich dem des Personalausweises für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

    Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden.

    Die eID-Kaarte enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Augenfarbe, Körpergröße und auch keine Unterschrift), da sie nicht als Ausweisdokument dient. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    gültiger ausländischer Pass

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Der Antragstellende muss

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des EWR besitzen.

    • sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes persönlich identifizieren.

    • mindestens 16 Jahre alt sein.

    • mit Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Schlangen gemeldet sein.

    Die deutsche Staatsangehörigkeit darf man nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 eIDKG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Die Antragstellung und Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich.

    Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber eine sechsstellige PIN selbst setzen kann. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit.
    Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online- Ausweisfunktion.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de