Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen müssen Sie zur ärztlichen Untersuchung mitbringen und übergeben.

    Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem bzw. Ihrer Arbeitgeber*in vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt aushändigen, damit diese bzw. dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.

    Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a748417f3afd35c9e029df98dfaa95f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021621010

    Fax: 02162101199

    E-Mail: buergerservice@viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Der bzw. die Berufsanfänger*in muss:

    •  zwischen 15 und 18 Jahre alt sein.
    • im Stadtgebiet Viersen mit Hauptsitz gemeldet sein.
    • eine nicht geringfügige Arbeit aufnehmen wollen, welche länger als 2 Monate dauert.
    • die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Beantragung vor Ort:

    Sie vereinbaren bei Ihrer zuständigen Behörde einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen. Diese Dokumente müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor beschäftigungsbeginn vor.

    Beantragung online:
    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

    Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
    Diese Dienstleistung wird auch im Service-Center Viersen angeboten. Eine persönliche Vorsprache oder die des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin (bei Personen unter 16 Jahren) ist erforderlich.
    Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.
    Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.
    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

    Ärztliche Untersuchung:
    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Jahr nach der Erstuntersuchung immer noch unter 18 sind, müssen Sie erneut untersucht werden. Dafür benötigen Sie einen weiteren Untersuchungsberechtigungsschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de