Ehefähigkeitszeugnis
Hinweise für Hilden
Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass keine Ehehindernisse der Eheschließenden nach deutschem Recht bestehen. Für die Ausstellung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.
Beschreibung
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Bitte sprechen Sie beim Standesamt vor. Wir beraten Sie dann gerne, welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung benötigen und wo Sie diese Unterlagen beschaffen können.
Sofern Sie beide Deutsche sind und einer von Ihnen seinen Wohnsitz in Hilden hat (s.o.), können wir Ihre Frage nach den vorzulegenden Unterlagen auch telefonisch beantworten. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie uns u.a. folgende Fragen beantworten können:
- Tag und Ort der (standesamtlichen) Eheschließung einer Vorehe
- Datum der Ehescheidung einer Vorehe
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamts gerne zur Verfügung.
Formulare
Hinweise für Hilden
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Fristen
Hinweise für Hilden
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Kosten
Hinweise für Hilden
Für die Prüfung der Ehefähigkeit im Rahmen der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr von 60,00 Euro (sofern beide Deutsche sind) oder 80,00 Euro (wenn ausländisches Recht zu beachten ist) zu erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hilden
- Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) stellen.
- Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Geburtsurkunde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 (Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: +49211 475-0).
- Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen