Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung

    Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Beschäftigte in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Bewilligung.

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können zum Beispiel folgende Gründe maßgebend sein.

    Gründe
    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
    • termingerechte Beladung und Entladung von Seeschiffen,
    • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder Verkehrseinrichtungen,
    • Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebensmitteln oder Genussmitteln und Getränken
    • Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reitturnieren und Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
    • Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten
    • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
    • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (zum Beispiel Requisiten, Musikinstrumente)

    Ausnahmen

    Ausnahmen können auch für einen kombinierten Verkehr Schiene / Straße (Verkehr vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger) erteilt werden. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung. Die Antragstellerin / Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen.


    Verkehr

    Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur an Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 Kilowatt (6 Pferdestärken) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen. Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lastkraftwagen-Ladungen besetzt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 830

    Fax: 02434 83-399

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

    Voraussetzungen

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie für bestimmte Tätigkeiten eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Bezirksregierung, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.

    Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:

    • Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus oder Sie stellen einen formlosen Antrag.
    • Sie senden es an die örtlich zuständige Bezirksregierung, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt.

    Fristen

    Haben Sie einen Antrag gestellt, so ist Sonn- und Feiertagsarbeit erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung für einen zurückliegenden Sonn- oder Feiertag kann nicht erteilt werden

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung der örtlich zuständigen Bezirksregierung und der Vollständigkeit der Unterlagen.

    Kosten

    von EUR 80 bis zu 10.000. Die Erteilung der Bewilligung bzw. die Ablehnung Ihres Antrages zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) berechnet bzw. sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die an einem oder an mehreren Sonn- und/oder Feiertag(en) eingesetzt werden sollen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wegberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de