Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.
Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt. Auch in Heiligenhaus kann die Ehrenamtskarte NRW beantragt werden.
Mit der Ehrenamtskarte NRW können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen:
www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw
Die Ehrenamtskarte NRW wird auf Antrag herausgegeben. Eine Verleihung findet nicht statt. Sie ist drei Jahre lang gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Heiligenhaus
- Mindestens 2 Jahre zurückliegende ehrenamtliche Tätigkeit
-
Mindestens 5 Stunden freiwilliges / ehrenamtliches Engagement (250 Stunden / Jahr)
-
Ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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