Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").

    Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

    Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d608fb53da311c36577d3df7d6a1fe67

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

    (Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

    Wichtig bei Reisepässen für minderjährige Personen:

    • Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes bzw. Jugendlichen ist zwingend erforderlich!
    • Unterschriftspflicht des Kindes bzw. Jugendlichen ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
    • Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen (siehe Formular-Assistent in der Rubrik "Onlinedienstleistungen")

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)

    Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)

    Lichtbild - § 4 Passverordnung (PassV)

    Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    Validity of the second passport: 6 years

    Bearbeitungsdauer

    Approximately 2 to 6 weeks

    Passports produced using the express method require three to four working days for processing. Provided that the application is received by Bundesdruckerei by 12 noon, express passports are delivered to the respective authority within two working days (excluding public holidays and weekends).

    A temporary passport is issued immediately upon application.

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    In der Wartezone des Bürgerbüros haben Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6,00 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.

    Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.

    Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen!

     

    Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden

    Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses

    Fingerabdrücke:

    Standardfall:

    • Rechter und linker Zeigefinger

    Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:

    • Kinder unter 6 Jahren
    • Dauerhafte medizinische Gründe

    Informationen zu den Chip-Daten

    • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
    • Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
    • Kein Abgleich mit Datenbanken
    • Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
    • Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

    Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

    Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

    Vorläufiger Reisepass:

    • Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
    • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
    • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de