Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt. 
     

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde?

    Die Ausstellung der Personenstandsurkunden erfolgt in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod, Lebenspartnerschaft) ereignet hat.

    Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister
    • Lebenspartnerschaftsregister

    Eine Auskunft über die Geburtszeit wird nicht mehr ausgestellt. Um einen Nachweis über Ihre Geburtszeit zu erhalten, kann stattdessen eine Geburtsurkunde beantragt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Onlinebestellung Ihren eingescannten Personalausweis oder Reisepass hochladen müssen.

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    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt/Urkundenanforderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
      • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
      • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
      • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
      • Ihre Kinder oder Enkel
    • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Herford nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Herford registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Herford nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Herford war oder eine Geburt im Ausland im Herforder Standesamt nachbeurkundet wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de