Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Gewerbeanzeige

    Wer einen selbständigen Betrieb im Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
    Dies geschieht mittels einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung. Zur Erstattung der Anzeige können Sie persönlich im Rathaus vorstellig werden.

    Alternativ kann die Gewerbemeldung auch direkt über das Gewerbeportal NRW übermittelt werden. Dazu müssen Sie sich im Gewerbeportal registrieren bzw. anmelden.

    Reisegewerbe

    Soll das Gewerbe nicht als stehendes, sondern unter den Voraussetzungen eines Reisegewerbes betrieben werden und fällt dieses nicht unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten im Sinne des § 55a GewO (z. B. Vertrieb von selbstgewonnen Erzeugnissen, Feilbieten von Waren auf gelegentlichen Veranstaltungen, etc.), so ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
    Zur Prüfung des Antrages sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen.

    Antrag auf Gewerbezentralregisterauszug

    Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.
    Alternativ kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragt werden. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe der persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt einer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.
    Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

    Gebühren

    Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen:

    • Einzelunternehmen: 26,00 €
    • Juristische Personen (auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind): 33,00 €
    • Jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person: 13,00 €

    Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei
    Reisegewerbekarten: 300,00 €
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401/800-102

    E-Mail: gewerbe@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
    • Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
    • Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de