personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Anwohnerparkausweise können online auf dieser Seite oder schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden.
In verschiedenen Bereichen der Eschweiler Innenstadt kann Anwohnern eine Sonderparkberechtigung erteilt werden.
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich A (nördlich des Stadtkerns) kann von freitagnachmittags 19 Uhr bis samstagmorgens 7 Uhr und von samstagnachmittags 19 Uhr bis sonntagmorgens 7 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Peter-Paul-Straße zwischen Kolpingstraße und Preyerstraße (Nr. 17-33 bzw. 16-34)
- Parkstraße zwischen Peter-Paul-Straße und Peter-Liesen-Straße
- Kolpingstraße
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich B (Innenstadtbereich nördlich der Inde) kann auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Indestraße zwischen Peilsgasse und Nordstraße (Nr. 79-135)
- Dürener Straße zwischen Preyerstraße und Kochsgasse (Nr. 93-1 bzw. 96-2)
- Kochsgasse
- Grabenstraße zwischen Indestraße und Dürener Straße (Nr. 1-13 bzw. 2-24)
- Marktstraße
- Markt
- Wollenweberstraße
- Dürener Straße zwischen Drieschstraße und Peilsgasse
- Schnellengasse
- Brunnenhof
- Mauerweg
- Johannes-Rau-Platz
- Peilsgasse
Mit der Sonderparkberechtigung für den Bereich C (Innenstadtbereich sündlich der Inde) kann ebenfalls auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, ohne dass die Parkuhr bedient oder ein Parkschein gelöst wird, montags bis freitags von 16:30 bis 19 Uhr innerhalb des nachfolgenden Straßenbereiches geparkt werden:
- Uferstraße
- Hompeschstraße zwischen Uferstraße und Martin-Luther-Straße (Nr. 1-17 bzw. 2-16)
- Josefstraße
- Martin-Luther-Straße zwischen Hompeschstraße und Neustraße (Nr. 3-31 bzw. 4-12)
- Moltkestraße zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 2-30 bzw. 1-23)
- Parkplatz Marienstraße
- Rosenallee zwischen Kaiserstraße und Marienstraße (Nr. 21-1 bzw. 26-2)
- Franzstraße
- Kaiserstraße zwischen Moltkestraße und Franzstraße (Nordseite/Nr. 1-15)
- Marienstraße
- Langwahn zwischen Marienstraße und Dechant-Deckers-Straße (Nr. 71-31 und 62-2)
- Englerthstraße (einschließlich Fußgänderzone)
- Verlängerte Kochsgasse (Nr. 30-34 und 17-21)
- Fußgängerzone Grabenstraße und Neustraße (Nr. 25-85 bzw. 34-84)
- Hospitalgasse
- Rosenallee zwischen Bismarckstraße und Kaiserstraße (Nr. 23-29 bzw. 28-34)
- Dechant-Deckers-Straße
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Sie können den Anwohnerparkausweis auch online über unser Bürgerportal beantragen. Voraussetzung ist die freigeschaltete eID-Funktion Ihres Ausweises.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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