Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus

    Hinweise für Lippe

    Generell ist für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Für Kreisstraßen erteilt der Kreis Lippe die Sondernutzungserlaubnisse.

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    Version

    Technisch geändert am 28.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Wildenbruchplatz 1

    45888 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 020938080

    Fax: 02093808380

    E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eigenbetrieb Straßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1427

    E-Mail: info-EBStrassen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de